Ein Artikel von Stern beschreibt treffend, wie Influencer*innen ihre Reichweite im Netz benutzen, um Produkte und damit auch sich selbst zu vermarkten. Dafür nehmen sie extreme Einschnitte in die Privat- und Intimsphäre in Kauf. Problematisch wird es dann, wenn erwachsene Personen Kinder für den eigenen Erfolg missbrauchen. Immer häufiger werden Kinder von ihren Eltern zu Werbezwecken und damit zum Geldverdienst benutzt. Kinder sind vom Gesetz her nicht mündig, da sie weder volljährig noch urteilsfähig sind. Die Konsequenzen, welche veröffentlichte Bilder und Videos für deren späteres Leben mit sich bringen, sind für sie noch nicht oder nur beschränkt einschätzbar.
Wenn man sich aktuelle Studien von Statista anschaut, wird schnell klar, wie wichtig Social Media Plattformen für Unternehmen sind, um Kundschaft zu finden und zu binden. Weltweit dominiert Facebook bereits seit einigen Jahren, bekommt durch Tools wie Instagram, YouTube oder TikTok jedoch starke Konkurrenz. Werbung zielt darauf ab, von potenzieller Kundschaft wahrgenommen zu werden und deren Einstellung zu einem Produkt positiv zu beeinflussen, um ein entsprechendes Verhalten, wie beispielsweise den Kauf, herbeizuführen.
Ein kürzlich erschienenes Video zum Thema „Wie Influencer ihre Kinder blossstellen“ zeigt die Gefahren von „Family-Blogger*innen“ auf. Kinder in einem Alter zwischen drei und sieben Jahren können Werbung zwar als solche erkennen und unterscheiden, sie halten sie jedoch für wahrheitsgetreu, lustig und interessant. Werbung von Information zu unterscheiden, fällt ihnen noch sehr schwer. Diese und weitere Informationen erhält man auf der Studie „Kinder im Visier von Influencer-Marketing“. Family-Blogger*innen missachten die Privatsphäre ihrer Kinder und stellen teils sensibelste Daten, wie Wohnort, Alter des Kindes, Name, besuchte Schule, etc. scheinbar unüberlegt ins Netz. Dadurch gefährden sie den Schutz der Kinder, weil diese beispielsweise auch offline ausfindig gemacht werden könnten. Hier stellt sich demnach die Frage, ob Eltern wirklich alles posten dürfen, was sie möchten?
Glücklicherweise nicht. In der Schweiz wird der Persönlichkeitsschutz in Art. 28 ZGB geregelt. Dieser besagt, dass eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, wenn entweder die Einwilligung der verletzten Person fehlt oder die Verletzung weder durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse und auch nicht durch das Gesetz gerechtfertigt ist. Ausserdem besitzt jede Person unabhängig von urheberrechtlichen Überlegungen das Recht am eigenen Bild. Der Artikel 13 der Bundesverfassung regelt zudem den Schutz der Privatsphäre und besagt unter anderem, dass jeder Mensch Anspruch auf Achtung des Privatlebens hat. In der satirischen Aufarbeitung dieses Themas von Alicia Joe im Video „Familienblogger: Wenn Unterhaltung Jugendschutz gefährdet…“, spricht Rechtsanwalt Christian Solmecke, welcher klarstellt, dass bis zum Alter von 14 Jahren die Eltern über die Bilder ihrer Kinder entscheiden können, sofern diese keine besonders peinlichen Situationen zeigen. Dieses Recht gibt den Eltern den nötigen Spielraum, um die eigenen Kinder zu Marketingzwecken zu benutzen, wenn nicht gar zu missbrauchen.
Das Thema Marketing erachte ich seit geraumer Zeit recht kritisch. Mir ist bewusst, dass Unternehmen mittels gezielt gestreuter und optimal platzierter Werbung ihren Absatz und somit ihren Umsatz steigern können. Dabei geht jedoch oft vergessen, dass dieser Trend dazu beiträgt, Menschen zu unnötigen Käufen zu beeinflussen. Ich bin der Meinung, dass wir Menschen geradezu trainiert werden, um zum Kaufen, was sich bestimmt nicht positiv auf unsere Umwelt auswirkt.