Social Media Marketing
Gefunden werden scheint das erste an dem man merkt, dass man erfolgreich Social Media Marketing betrieben hat. Bestenfalls verwendet man Werbungen mit unter 50 Zeichen und bewegten Bildern bzw. Videos. Weiter wichtig ist es die Zielgruppe klar einzugrenzen. So kann man optimale Reichweite erreichen und hat, anders wie früher bei Zeitungsannoncen, wenig Streuverlust.
Doch nicht immer scheint es von Vorteil, wenn man zuoberst in der Google-Suche erscheint und das auch noch viel mehr Menschen sehen als beispielsweise in einer Regionalzeitung.
Kinderfotos auf Social Media
Social Media im Bereich Kinder ist vermehrt Thema beim Kinderschutz Schweiz. Sie setzen sich aktuell vermehrt mit diesem Thema im Bezug auf das Recht am eigenen Bild auseinander. Dieses Recht sagt, dass die Person, welche abgebildet ist, in die Veröffentlichung einwilligen muss. Doch was passiert, wenn es sich um ein Kind handelt, welches nicht urteilsfähig (unter 12 Jahre alt) ist?
Wichtig bei der Veröffentlichung von Bildern von Kindern ist, dass diese das Kind nicht intim oder blossstellend sind. Die Eltern sollten sich mehr bewusst werden, dass sie auch im Bereich Social Media eine Vorbildfunktion haben. Ausserdem ist Information sehr wichtig, weshalb die Eltern und aber auch die Kinder vermehrt in der Medienkompetenz geschult werden sollten. Diese Richtlinien gelten aber nicht nur beim Veröffentlichen sondern auch beim Verbreiten, beispielsweise auch auf WhatsApp. Das „Kindeswohl und die Privatsphäre“ sollen auch dort stets gewahrt sein.
„Nirvana-Fall“ – Folgen der marktstrategischen Veröffentlichung von Bildern von Kindern
Das beste Beispiel dafür, dass jemand zur Rechenschaft gezogen wird aufgrund einer markstrategischen Veröffentlichung eines Bildes eines Kindes, ist der sogenannte „Nirvana-Fall„. Es geht um einen Mann namens Spencer Elden, der vor 30 Jahren auf einem Cover einer Band abgebildet wurde, als nacktes Baby. Nun hat der die Band wegen sexueller Ausbeutung auf Schadensersatz verklagt. Spencer sagt, dass er das Verhalten der Band als Kinderpornografie sieht, denn die Band versprach seine Genitalien mit einem Bild zu bedecken, was aber nicht geschah. Er spricht von einem lebenslangen Schaden, den er durch dieses Bild nun in Kauf nehmen muss.
Obwohl Spencers Geschichte einmalig ist, gibt es gleichwohl Kinder, die sich von ihren Eltern übergangen fühlen, da diese in ihrer Kindheit Fotos auf beispielsweise Facebook geteilt haben.
«Ab der Sekunde, ab der ein Foto online gestellt wird, hat man keine Kontrolle mehr darüber.» «Das kann ein Gotti sein, das ein Bild besonders herzig findet. Und dies ohne böse Absichten an jemanden weitersendet.»
Regula Bernhard Hug in: https://www.20min.ch/story/mich-verletzte-dass-mein-vater-fotos-von-mir-postete-ohne-mich-zu-fragen-200462957616
Deshalb empfiehlt Kinderschutz Schweiz den Eltern keine Bilder zu posten auf denen man das Kind erkennen kann, also alle Bilder unkenntlich zu machen.
Quelle:
Steiner, D. (2021, 04. November). Social Media Marketing [Vorlesungsfolien]. OST Ostschweizerische Fachhochschule.